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   BGH, 08.03.2016 - 3 StR 23/16   

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https://dejure.org/2016,7469
BGH, 08.03.2016 - 3 StR 23/16 (https://dejure.org/2016,7469)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2016 - 3 StR 23/16 (https://dejure.org/2016,7469)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2016 - 3 StR 23/16 (https://dejure.org/2016,7469)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 311, 464 Abs. 3 StPO, § 8 Abs. 3 StrEG, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 465 Abs. 2 StPO, § 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der teilweisen Freistellung der Angeklagten von Verfahrenskosten aufgrund von Billigkeitserwägungen; Ablehnung einer Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der teilweisen Freistellung der Angeklagten von Verfahrenskosten aufgrund von Billigkeitserwägungen; Ablehnung einer Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der teilweisen Freistellung der Angeklagten von Verfahrenskosten aufgrund von Billigkeitserwägungen; Ablehnung einer Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Ausreichend ist deshalb die Förderung von Aufbau, Zusammenhalt oder Tätigkeit der Organisation (vgl. LK/Krauß, StGB, 12. Aufl., § 129 Rn. 106; ferner BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1979 - StB 52/79, BGHSt 29, 114, 123; Urteil vom 11. Juni 1980 - 3 StR 9/80, BGHSt 29, 288, 291; Beschluss vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129 a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 10/18

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

    Vor diesem Hintergrund können für sich genommen "legale' Tätigkeiten an Bedeutung für eine strafrechtliche Verfolgung gewinnen: Sofern solche Beteiligungsakte Ausfluss der Mitgliedschaft des Täters in der Vereinigung sind und in deren Interesse vorgenommen werden, erhalten sich durch diese Verknüpfung ihr Unwerturteil (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, NJW 2016, 657, 658).
  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer

    Vor diesem Hintergrund sind auch für sich genommen "legale' Tätigkeiten der Beschuldigten als Beteiligungsakte zugunsten der Vereinigung zu werten (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 314).
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